FAQ für Eltern

Wir haben hier einige der Fragen zusammengestellt, die Erziehungsberechtigte häufig vor einem Wechsel an die Albert-Einstein-Schule stellen:


Welche Voraussetzungen gibt es, damit mein Kind an die Albert-Einstein-Schule kommen kann?
Schüler*innen der Albert-Einstein-Schule haben einen festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen oder Sprache.

Die Überprüfung und Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs findet entweder schon im Kindergarten, in der Grundschule oder ggf. während der Orientierungsstufe statt. Eltern haben jederzeit das Recht, die Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zu beantragen. Ist der Unterstützungsbedarf durch das Schulamt anerkannt, können die Eltern ihr Kind an der Albert-Einstein-Schule anmelden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung der Albert-Einstein-Schule .

Wie kommt mein Kind zur Schule und wieder nach Hause?
Ihr Kind wird zu Hause vom Schülerspezialverkehr (Kleinbus, Taxi) abgeholt und nach Schulschluss wieder nach Hause gebracht. Schüler*innen ab der Klasse 5 fahren in der Regel mit dem öffentlichen Nahverkehr zur Schule. Es kann ein vergünstigtes Schülerticket beantragt werden. Schüler*innen aus Overath können bis zur Klasse 10 den kostenlosen Schülerspezialverkehr nutzen.

Welchen Unterricht bekommt mein Kind an der Albert-Einstein-Schule ?
Grundsätzlich werden die Schüler*innen an der Albert-Einstein-Schule nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule und der weiterführenden Schulen unterrichtet. Schüler*innen im Bildungsgang Lernen werden nach individuellen Lehrplänen unterrichtet.

Lernt mein Kind an der Albert-Einstein-Schule überhaupt genug?
Bei uns werden alle Schulfächer unterrichtet. Wenn die Schüler*innen zu uns kommen, bringen sie sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen mit. Häufig ist es so, dass Verhaltensauffälligkeiten mit Lernstörungen einhergehen. Daher legen wir zu Beginn der Beschulung den eindeutigen Schwerpunkt auf die Verminderung oder Veränderung von Störungen im Bereich des Verhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung. Die Schulfächer dienen uns in dieser Phase vorrangig als „Träger“, um Inhalte im Bereich der Erziehung umzusetzen. Mit Abnahme der Störungen kommt es dann zu einer Bedeutungszunahme der Lerninhalte.

Wird das Verhalten meines Kindes nicht viel „schlimmer“, wenn es den ganzen Vormittag mit Kindern zusammen ist, die ähnliche Probleme haben?
Diese Sorge erweist sich zum Glück als unbegründet. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder, die zu uns kommen, bereits nach kurzer Zeit eine Verringerung ihrer Auffälligkeiten zeigen. Die vorher hochbelasteten Kinder, die sich in Außenseiterrollen befanden, gehen wieder gerne zur Schule, beginnen wieder mit dem Lernen und wirken allgemein entspannter. Insbesondere die intensive Zuwendung und Ansprache durch uns als Lehrer*innen verbessert bei den Schülerinnen und Schüler die Motivation zum Schulbesuch.

Wie finden die Pausen statt?
Wie an der Grundschule haben die Kinder eine „große Pause“ von 20 Minuten nach den ersten 90 Unterrichtsminuten und eine „kleine Pause“ nach weiteren 90 Minuten. Eine Frühstückspause mit frischem Obst und Gemüse (finanziert durch das EU-Schulobstprogramm) wird in der Regel im Klassenverband vor oder nach der „großen Pause“ angeboten.
Insbesondere in der großen Pause bieten wir ein breites Spektrum an Beschäftigungsalternativen an. Es gibt neben der klassischen Hofpause eine Vielzahl an Pausenangeboten (Fußball, Garten, Schach, Bibliothek, Werken, …) sowie eine betreute Pause innerhalb des Schulgebäudes, die nach Rücksprache mit den Lehrer*innen besucht wird.
Es gibt einen separaten Bereich, der nur von den Schüler*innen der Klassen 1-4 genutzt wird.

Wie sehen die Zeugnisse aus? Kann man dort sehen, dass es sich um eine Förderschule handelt?
Unsere Schüler*innen bekommen ein Zeugnis, auf dem der Name der Schule, der Förderschwerpunkt und der Bildungsgang ausgewiesen sind. Wie an der Grundschule erhalten die Schülerinnen und Schüler ab Ende der Schuleingangsphase kommentierte Notenzeugnisse. Schüler, die nach dem Bildungsgang Lernen unterrichtet werden, erhalten keine Noten.

Kann mein Kind auch von der Albert-Einstein-Schule wieder an eine allgemeine Schule (Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar- oder Gesamtschule) wechseln?
Ja. Bis auf wenige Einschränkungen besteht das Recht auf inklusive Beschulung. Das meint, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an der allgemeinen Schule gemeinsam unterrichtet werden sollen. Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte entscheiden, an welcher Schule Sie ihr Kind anmelden wollen. Falls ihr Kind nicht aufgenommen wird, muss die Schule dafür Gründe benennen.

Gibt es eine Nachmittagsbetreuung an der Albert-Einstein-Schule?
Es gibt ab dem Sommer 2021 zwei Gruppen mit jeweils 12 Plätzen in der OGS für die Klassen 1-6 sowie eine Gruppe mit 8-10 Plätzen in der ÜMI für die Klassen 7-10.

Es werden ein Mittagessen und Lernzeiten angeboten, außerdem angeleitete Angebote zur neigungsorientierten Freizeitgestaltung.